Notariatsakademie
Aus- und Fortbildungseinrichtung für Notar:innen und Notariatsmitarbeiter:innen
Aus- und Fortbildungseinrichtung für Notar:innen und Notariatsmitarbeiter:innen
Die Notariatsakademie
Aus- und Fortbildungseinrichtung für Notar:innen und ihre Mitarbeiter:innen
Die Notariatsakademie ist innerhalb der Österreichischen Notariatskammer angesiedelt und organisiert die Aus- und Fortbildungen für Notar:innen, Notariatskandidat:innen, juristische Mitarbeiter:innen und Kanzleimitarbeiter:innen. Dabei liegt der Fokus darauf, ein möglichst breites Spektrum an Seminaren und Kursen anzubieten, um so das breite Tätigkeitsfeld der Notar:innen abzubilden und den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden zu können.
Die zentralen Aufgaben der Notariatsakademie sind:
- Unterstützung der Ausbildung der Berufsanwärter bis zur Notariatsprüfung,
- Bereitstellung einer breitgefächerten Fortbildung der Standesangehörigen auf allen Arbeitsgebieten des Notariats unter besonderer Beachtung der aktuellen Rechtsentwicklung,
- wissenschaftliche Konzeption für Fach- und Ausbildungsveranstaltungen,
- Lieferung eines Bildungsprogramms für Kanzleimitarbeiter:innen, das den Mitarbeiter:innen jene Kompetenzen vermittelt, die erforderlich sind, um den aktuellen Anforderungen in den Notariaten gerecht zu werden.
- Unterstützung der Kammer-Mitarbeiter:innen bei ihrer täglichen Arbeit durch fachgerechte Seminare der Team-Akademie,
- Bearbeitung übergreifender Seminarthemen in Kooperation mit den Tochter-Gesellschaften der ÖGIZIN (NTBS, NTB,..),
- Beobachtung der Rechtspolitik und Rechtsentwicklung insbesondere auf den traditionellen Arbeitsgebieten der Notar:innen (Zivilrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht, Grundbuch und Firmenbuch), auf nationaler und europäischer Ebene,
- Pflege der Beziehungen zu anderen Berufsorganisationen des In- und Auslandes und bei der Erlassung von Richtlinien für die Ausbildung von Notariatskandidat:innen, im Besonderen über Art, Umfang und Gegenstand der Ausbildungsveranstaltungen, an denen ein:e Notariatskandidat:in als Voraussetzung für die Zulassung zur Notariatsprüfung teilzunehmen hat,
- Förderung von Fremdsprachenkenntnissen der Standesangehörigen unter besonderer Beachtung der juristischen Fachsprache.